Deutschland benötigt eine Instanz, die unabhängig von Wahlprogrammen und Koalitionsvereinbarungen verbindliche Ziele setzt.
Diese Ziele müssen von der Regierung erreicht werden, um das Gemeinwohl oder die Bedingungen zur Herstellung des Gemeinwohls zu verbessern.
Die Verbesserungsziele müssen sich an den Notwendigkeiten orientieren und nicht an idealisierten Wunschvorstellungen von einer „besseren Gesellschaft“. Es muss messbar sein, ob die Maßnahmen zur Zielerreichung wirksam sind oder nicht.
Sofern die Verbesserungsziele nicht verständlich sind oder nur einer Minderheit erstrebenswert erscheinen, sind sie gar nicht oder nur schwer zu erreichen. Daher müssen die Verbesserungsziele einen breiten Rückhalt in der Gesellschaft haben. Ein als fair empfundener Interessenausgleich zwischen den gesellschaftlichen Gruppen muss für diesen Rückhalt und für ein wirksames Miteinander der betroffenen und beteiligten Menschen sorgen.
Erreichbare Ziele zeichnen sich dadurch aus, dass sie bezüglich ihrer Qualitätsanforderungen und ihres Ressourcenbedarfs nicht zu ambitioniert sind. Es müssen Verbesserungsziele formuliert werden, die realistisch zu erreichen sind.
Dazu gehört es auch, die Zielerreichung nicht in einer allzu fernen Zukunft zu verorten. Langfristige Vorhaben müssen in Etappen aufgeteilt werden, die überschaubar sind, und die als Erfolge wahr-genommen werden können.
Solche Verbesserungsziele lassen sich nur dann setzten, wenn die Schwächen bei der Herstellung des Gemeinwohls erkannt wer-den, und die Wirkungen sowohl negativer als auch positiver Einflüsse auf das Gemeinwohl klar benannt werden können. Aus diesem Grund muss eine regelmäßige systematische Bewertung des allgemeinen Zustandes und der Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens stattfinden, und die Bewertungsergebnisse müssen zur Grundlage für die Verbesserungsziele gemacht werden.
Eine Regierung, deren Minister sich nicht als „Diener“, sondern als Machthaber verstehen, ist weder die geeignete Instanz, entsprechende Verbesserungsziele zu setzen, noch hat sie die notwendige Kompetenz, ein Gemeinwohl herzustellen, dessen Basis ein als fair empfundener Interessenausgleich ist. Aus diesem Grund muss das praktizierte Verfahren zur Besetzung der Regierungsämter verändert werden. An die Amtsinhaber müssen Qualitätsanforderungen bezüglich Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Führungserfahrung gestellt werden. Die individuellen Proporzfestlegungen der Parteien, die sich in einer Regierungskoalition zusammengefunden haben, dürfen nicht länger der Maßstab für die Besetzung der wichtigsten Funktionen des Landes sein.
Es muss grundsätzlich ein Regierungsteam aus Fachleuten gebildet werden, die dem Gemeinwohl dienen und nicht einer Ideologie oder einer Parteistrategie unterworfen sind. In diesem Fall wäre es möglich, dass sich im Parlament wechselnde Mehrheiten bilden und dass Sachargumente wieder mehr Gewicht erhalten würden.
Darüber hinaus muss das Setzen der Verbesserungsziele und das Überwachen der Zielerreichung einer vom Parlament und der Regierung unabhängigen Instanz übertragen werden, die dafür Sorge trägt, dass sich unser Land stetig entwickelt und nachhaltig verbessert.